Wir erstellen die Einkommensteuererklärung für all unsere Mitglieder, für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Pensionäre, Rentner und Vermieter (nach § 4 Nr. 11 StBerG). Leider dürfen wir keine Selbständigen, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit beraten.